Knospe-Ackerbauprojekte (KABB)

Bio Suisse investiert Beiträge der Knospe-Ackerbäuerinnen und -bauern in verschiedene Projekte zur Weiterentwicklung des Bioackerbaus.

Keine Ausschreibung für Projekte 2026

Aktuell werden über 40 Projekte mit mehrjährigen Laufzeiten unterstützt. Der Bestand der Kasse lässt wie bereits letztes Jahr keine Ausschreibung für neue Projekte zu.

Die nächste Ausschreibung für Projekte mit Start 2027 finden Sie hier ab Herbst 2025.

Welche Projekte können unterstützt werden?

Auswahlkriterien

Bewerberinnen und Bewerber können pro Thema nur einen Antrag für eine Projektdauer von maximal vier Jahren einreichen. Schwerpunktthemen und Prioritäten für gesuchte Projekte werden mit jeder Ausschreibung definiert. Allgemein gelten folgende Kriterien:

  • Flächenmässige Bedeutung für den Biolandbau oder Potenzial für eine grössere Fläche
  • Forschungsbedarf zu ackerbaulichen Herausforderungen
  • Nachfrage auf dem Markt und Marktpotential
  • Bedeutung für die Diversität in der Fruchtfolge
  • Imagewirkung für den Biolandbau (neue Absatzkanäle
  • Innovation (Agrodiversität)

Investitionen in Maschinen oder Anlagen werden nicht finanziert. Die Projekte sollen einen wissenschaftlichen Charakter aufweisen und die gewonnenen Erkenntnisse den Knospe-Produzentinnen und -Produzenten im Rahmen von Flurgängen oder via Publikationen in Fachmedien zugänglich gemacht werden. Die Zusammenarbeit mit einem Forschungsinstitut oder der kantonalen Beratung ist von Vorteil.

Vergabe und Beitragszahlungen

In einem ersten Schritt beurteilt die Fachgruppe Ackerkulturen von Bio Suisse die eingereichten Projektanträge. In einem zweiten Schritt verabschiedet das Wissensgremium, das dem Vorstand von Bio Suisse untersteht, die Vorschläge. Die Auszahlung der Projektbeiträge erfolgt jährlich, jedoch erst nach Einreichung und Absegnung des für jedes Förderprojekt obligatorischen Zwischenberichts.

Fristen und Antragsformular

Die Projekte werden jeweils im Frühling für das Folgejahr vergeben: Antragstellerinnen und -steller können ihre Projekte bis 12. Februar des Vorjahres einreichen. Im April werden die Antragsstellenden informiert, welche Projekte unterstützt werden. Alle Antragsstellerinnen und -steller müssen ihr Projekt via offizielles Antragsformular einreichen.

Welche Projekte werden bereits unterstützt?

Aktuell laufende oder in den letzten Jahren abgeschlossene Projekte finden sie hier:

KABB-Projekte ab 2022

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