Die Ombudsstelle hilft dabei, faire und transparente Handelskonditionen gemäss Verhaltenskodex auf dem Bio-Markt durchzusetzen.
Sind Betriebe mit unfairem Preisverhalten konfrontiert oder behindert ein:e Partner:in den Marktzutritt, können sich Betroffene kostenfrei an die unparteiische Obmudsstelle von Bio Suisse wenden.
Zuständigkeit und Beschwerdegründe
Die Ombudsstelle nimmt beispielsweise folgende Beschwerden entgegen:
- Unfaires Preisverhalten, zum Beispiel Preisabsprachen, Preisdumping, ungerechtfertigte Forderung von hohen Aktions- und Marketingbeiträgen, Ausnutzen von Abhängigkeiten und Marktmacht
- Behinderung des Marktzutritts
- Kurzfristige, existenzgefährdende Kündigungen von Lieferbeziehungen
- Intransparenz in der Konditionengestaltung
In folgenden Fällen ist die Ombudsstelle nicht zuständig:
- Beschwerden, die sich gegen Richtlinien, Weisungen und Tätigkeiten des Verbands Bio Suisse richten.
- Beschwerden in Bezug auf marktkonformes Wettbewerbsverhalten, zum Beispiel wenn Offerten mehrerer Anbieter eingeholt werden.
- Durchsetzung nachvollziehbarer Preissenkungen, zum Beispiel durch Überangebote oder sinkende Nachfrage.
Verfahren und Unterstützung
Die Ombudsstelle ist unabhängig und unparteiisch. Die Ombudsperson holt Informationen und Meinungen ein, um gemeinsame Lösungen zu finden. Alle Information werden streng vertraulich behandelt. Sie kann Empfehlungen aussprechen oder Schlichtungsgespräche anberaumen, hat jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber den Handelspartnern. Das Ziel ist, Transparenz zu schaffen und Lösungen zu finden. Die Dienste der Ombudsstelle sind für die Antragsstellenden kostenlos.
Wirkung der Ombudsstelle
Wenn Probleme im Handel von Bio-Produkten auftreten, helfen moderierte Gespräche oft, die Handelspartner zur Lösungs- und Kompromissbereitschaft zu bewegen.
Ombudsmann Dr. Toralf Richter
Dr. Toralf Richter ist ein unabhängiger Experte mit langjähriger Erfahrung in der Schweizer Bio-Branche. Er bietet als Ombudsmann unparteiische Beratung und Schlichtungsunterstützung.