Proteinbezahlung für Bio-Weizen überarbeitet

Ab Ernte 2025 gilt ein neues Proteinzahlungssystem für Bio-Weizen. Damit soll die Produktion von höheren Proteingehalten attraktiver werden. Bereits jetzt werden nur Sorten der Klasse Top angebaut. 

Im Schweizer Biolandbau werden bereits jetzt nur Sorten der Klasse Top angebaut. Ziel ist es aber auch, den Backwaren möglichst wenig Hilfsstoffe beizugeben. Weil zuletzt ertragsorientierte Sorten mit schlechteren Backeigenschaften gegenüber den traditionellen Bio-Sorten an Marktanteilen gewonnen haben, war dies nicht immer möglich.  

Um dieses Ziel langfristig sicherzustellen, hat die Branche folgende Änderungen beschlossen: 

  • Bei den Mindestanforderungen an den Proteingehalt für die Übernahme als Brotweizen einigte sich die Branche auf einen Kompromiss. Neu gilt eine Untergrenze von 11 Prozent (bisher 10.6 Prozent). Für die Verarbeiter gilt erst ein Proteingehalt ab 11.5 Prozent als geeignet. Liegt dieser tiefer, lassen sich die Backeigenschaften auch durch Beimischen hochproteinhaltiger Chargen oder eine Glutenzugabe kaum steigern. Umgekehrt steigt für die Landwirtschaft mit zunehmender Untergrenze das Deklassierungsrisiko. v.a. in herausfordernden Jahren wie 2021.  
  • Der neutrale Bereich (keine Zuschläge/Abzüge) wird auf 12.5-12.9 Prozent verkleinert. Damit sollen die unterschiedlichen Proteingehalte besser abgegolten werden können. Unter 13 Prozent muss üblicherweise Gluten beigemischt werden. Auch da dies aus dem Ausland stammt und der Inlandanteil aber steigen soll, wird diese Praxis nicht gern gesehen.   
  • Um das Anreizsystem zu stärken, wurden die Zuschläge und Abzüge von 30 Rp. pro 0.1 Prozent-Protein-Schritt auf 35 Rappen erhöht, resp. für den Bereich unter 11.5 Prozent auf 50 Rappen.  
Neue Proteinbezahlung
Proteingehalt   Abzug/Zuschlag
<11% Deklassierung Futterweizen
11.0-11.5%  -50 Rp/0.1%
11.6-12-4%  -35 Rp/0.1% 
12.5-12.9%  Neutral 
13.0-14.6%  +35 Rp/0.1 
>14.6%  Keine weiteren Zuschläge, pauschal + CHF 5.95 

 

Bereits 2024 wurde eine Erhöhung der Untergrenze auf 11 Prozent angekündigt und dafür der Richtpreis um 50 Rp. auf CHF 108.- erhöht. Da der Grossteil der Erntemengen im alten, wie auch im neuen strengeren System im Zuschlags- oder Neutralbereich liegt, wirkt sich die Proteinzahlung für die Bio-Landwirtschaft insgesamt positiv aus. Es wird aber wichtiger den Proteingehalt zu beeinflussen und eine an Standort und Düngung angepasste Sorte zu wählen. Insbesondere Sorten wie Montalbano dürften so unter Druck kommen, da sie nur mit ausreichender Düngung akzeptable Ergebnisse liefern.  

Die angepasste Proteinzahlung ist ein konsequenter Schritt in der Weiterentwicklung der Qualität für die Konsument:innen und den Produktionsstandort Schweiz.  

24. März 2025
Teilen