Ausnahmebewilligung: Bis zu 20 Prozent Knospe-Weizen aus Europa in Mehl und Brot mit der Schweizer Knospe

Die witterungsbedingt schlechte Getreide-Ernte 2024 hat Auswirkungen auf die Versorgung mit Schweizer Knospe-Weizen. Deshalb hat Bio Suisse den Antragsstellern eine befristete Ausnahmebewilligung ausgesprochen. Bis Ende August 2025 dürfen diese bis zu 20 Prozent Knospe-Import-Weizen vermahlen und trotzdem auf den Verpackungen von Broten und Mehlen weiterhin die Schweizer Knospe verwenden.

Im Herbst 2023 haben die anhalten Niederschläge die Aussaat verzögert und teilweise sogar verhindert. Von Frühling bis Anfang Sommer 2024 fehlte die Sonne, gleichzeitig regnete es überdurchschnittlich viel. Das wirkte sich auf die Qualität der Kulturen aus. Besonders Mahlweizen ist sehr gesucht. Gegenüber dem Erntejahr 2023 fehlen rund 8’000 Tonnen für die Verarbeitung, obwohl die Anbaufläche um 580 Hektaren gesteigert werden konnte (2024: 8526ha).

Aufgrund dieser schwierigen Situation hat Bio Suisse eine Ausnahmebewilligung beschlossen. Demnach können maximal 20 Prozent Knospe Import-Zutaten (Knospe-Import Weizen inkl. Knospe-Import-Mehlzusätzen) in Schweizer-Knospe Mehlen verwendet werden. Diese Ausnahmebewilligung ist befristet und gilt längstens bis 31. August 2025.

Diese Sonderbewilligung ist im Einklang mit der gesetzlichen Swissness-Regel, welche einen Mengenanteil von 80 Prozent mit Herkunft Schweiz verlangt. Das Mehl und die daraus hergestellten Brote dürfen weiterhin mit der Schweizer Knospe ausgelobt werden. Der Bio-Weizen der Knospe-zertifizierten europäischen Betriebe muss auf dem Landweg in die Schweiz transportiert werden. Flugtransporte sind gemäss den Richtlinien von Bio Suisse nicht erlaubt.

Diese Ausnahmebewilligung ist an verschiedene Auflagen geknüpft.

  • Die Bewilligung ist beschränkt auf Produktionen (ab Datum der Ausnahmebewilligung).
  • Die Bewilligung gilt für Knospe Importweizen aus der EU oder Mittelmeer-Anrainerstaaten.
  • Für die Einhaltung der Vorgabe gemäss Swissness sind die Lizenznehmenden jeweils selbst verantwortlich. Die Einhaltung wird im Rahmen der jährlichen stattfindenden Bio-Kontrolle (nach Bio Suisse Richtlinien) überprüft.
  • Zur Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen wird ein finanzieller Ausgleich von CHF 15.-/dt. auf die 20% Import Knospe-Mehl von Swissmill an Bio Suisse entrichtet.
13. Februar 2025
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