In zehn Schritten zur Knospe-Imkerei

Die Bio Suisse Richtlinien für landlose Imkereien bieten klare Vorgaben für eine ökologische, artgerechte Bienenhaltung – von der Standortwahl bis zur Wachsqualität.

  1. Anmeldung bei Bio Suisse
     
  2. Anmeldung bei einer von Bio Suisse anerkannten Kontrollstelle (BTA oder bio.inspecta)
     
  3. Unterschreiben eines Kontrollvertrages mit der Kontrollstelle bis 30.04. X1
     
  4. Erstes Umstellungsjahr (X1) startet.
     
  5. Kontrolle bei Ihnen vor Ort im Verlauf des ersten Jahres (X1).
    Es wird empfohlen, dass bereits im X1 die Wachskontrolle gezogen wird, um im Falle möglicher Rückstände Massnahmen bis zur Zertifizierung umsetzen zu können.
     
  6. Produktionsvertrag unterschreiben und an Bio Suisse administration@bio-suisse.notexisting@nodomain.comch schicken und Anmeldung bei einer Mitgliederorganisation (MO) der Wahl bis 31.12.X1.
     
  7. Einreichen der Etiketten an Bio Suisse zur Kontrolle der Vorgaben an etikette@bio-suisse.notexisting@nodomain.comch bis zum 31.12.X1.
     
  8. Zweite Kontrolle bei ihnen vor Ort erfolgt bis Mai des zweiten Jahres (X2). Falls noch keine Wachskontrolle im ersten Jahr gemacht wurde, wird diese nun gezogen und die Kontrolle findet spätestens bis März X2 statt.
     
  9. Bei erfolgreicher 2. Kontrolle bekommen Sie ein Zertifikat und eine Urkunde (jederzeit abrufbar auf easy-cert).
     
  10. Start Vermarktung Knospe-Honig nach der ersten Ernte im zweiten Jahr.
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