Angebot von Schweizer Bio-Brotgetreide wächst weiter

Verarbeiter und Produzenten von Knospe-Brotgetreide haben die Richtpreise angepasst.
Die Preise für Roggen und Weizen sinken, Dinkel bleibt auf dem selben Niveau. Mit diesen
Anpassungen soll die zukünftige Marktentwicklung unterstützt werden.

Die Akteure des Schweizer Bio-Brotgetreidemarkts mit Verarbeitungsbetrieben, Händlern und den Mitgliedern
der Fachgruppe Ackerkulturen von Bio Suisse haben an der Preisrunde vom 16. Juni die Richtpreise für
Produzenten angepasst. Der Richtpreis für Roggen sinkt um drei (neu: Roggen CHF 89.-/100kg), für Weizen
um zwei Franken (neu: CHF 101.-/100kg). Beim Dinkel bleibt der Richtpreis unverändert (CHF 109.-
/100kg).

Die Nachfrage nach Bio-Brotgetreide kann durch den starken Zuwachs der Bio-Ackerfläche zunehmend aus
dem Inland gedeckt werden. Erste Prognosen für die diesjährige Ernte basierend auf den angebauten Flächen
und den allgemeinen Aussichten deuten darauf hin, dass den Verarbeitungsbetrieben etwa 67 Prozent des
Gesamtbedarfs für Weizen aus inländischer Produktion zur Verfügung stehen werden. Beim Roggen sind es
sogar 94 und beim Dinkel 86 Prozent. Die steigenden Inlandanteile bei der Verarbeitung verteuern auch die
daraus hergestellten Getreideprodukte. Um die Attraktivität und den Absatz vom Inlandgetreide auch bei
steigenden Inlandanteilen sicherstellen zu können, wurden die jetzt erfolgten Preisanpassungen nötig.

Vorbehalt für Deklassierung von Bio-Roggen


Die Vermarktung der letztjährigen Roggenernte verlief stockend. Weil auch die Nachfrage beim Roggen
verhalten ist, sorgen die Sammelstellen vor für allfällige Deklassierungen und ziehen den Produzenten einen
Rückbehalt von CHF 4.-/dt vom Richtpreis ab. Kann die gesamte Erntemenge als Bio-Mahlgetreide vermarktet
werden, zahlen die Sammelstellen den Rückbehalt aus. Ansonsten kommuniziert das Bio Suisse-
Produktmanagement den Sammelstellen den Beitrag zur Deklassierung der Überschüsse. Beim Weizen und
Dinkel hat die Branche zugesichert, die gesamten Ernten dieser beiden Kulturen abzunehmen.

Anbauplanung in Absprache mit Abnehmern, Preis nach Inlandanteil


Die Verfügbarkeit des Schweizer Knospe-Getreides dürfte sich in den kommenden Jahren weiter erhöhen.
Darauf deuten die Ackerflächen hin, die gemäss den Bio Suisse Richtlinien bewirtschaftet werden. Durch den
steigenden Anteil an Schweizer Bio-Getreide verteuert sich die Mischung der eingesetzten Rohstoffe. Der
Mehrpreis des Mehls kann jedoch nur zum Teil an die Bäckereien weitergegeben werden. In der Preisrunde
haben sich deshalb Verarbeiter und die Fachgruppe Ackerkulturen darauf geeinigt, künftig den Preis in
Abhängigkeit des Inlandanteils festzulegen. Dabei sichern die Verarbeiter auch bei einer Vollversorgung des
Marktes mit Schweizer Knospe Weizen einen Preis von Fr. 94.-/dt zu. Ausgehend von dem an der Preisrunde
2019 geschätzten Inlandanteil von 55% und vereinbarten Preis von Fr. 103.-, ist darum die Senkung des
Preises um Fr. 2.- auf Fr. 101.-/dt bei einem anvisierten Inlandanteil von 65% folgerichtig.

Grundsätzlich muss die Anbauplanung immer in Absprache mit Abnehmern erfolgen. Dinkel ist vorzugsweise
für Standorte und Regionen zu reservieren, die für den Weizenanbau weniger geeignet sind. Für die Ernte
2021 sind beim Dinkel und Roggen die Abnahmemöglichkeiten zwingend zu prüfen. Für Umstell-Mahlweizen
ist ein Abnahmevertrag zwingend.
Die Übernahmebedingungen 2020 entsprechen den Bestimmungen des Branchenverbandes swiss granum.

Der 2018 für drei Jahre eingeführte produktgebundene Beitrag für die Finanzierung der Sortenversuche Bio-
Mahlweizen von Agroscope gilt auch für die Ernte 2020. Da der Beitrag im 2019 ausgesetzt wurde, wird
er neu bis 2021 eingezogen. Produzenten, Verarbeitung und Handel bezahlen 10 Rappen pro 100
Kilogramm.

Zudem wurde entschieden, die Zahlung nach Proteingehalt erneut zu verlängern. Die Zahlung nach
Proteingehalt erfolgt seit der Ernte 2016 und galt für drei Ernten (2016 bis 2018). Die von allen
Marktpartnern unterstützte Branchenlösung gilt für den Handel von Knospe-Mahlweizen zwischen
Sammelstelle und Mühle. Zuschläge erfolgen ab einem Proteingehalt über 13 Prozent, Abzüge ab einem
Proteingehalt unter 12 Prozent.

Anpassung Reglement Bio-Brotgetreide und Proteinzahlungssystem

Artikel 2 des Reglements Bio-Brotgetreide wird in den nächsten Tagen angepasst. Es wird auch ein neuer
Artikel für die Regelung der Überschussmengen aufgenommen. Diese Änderungen werden der Branche
schriftlich mitgeteilt. Das gesamte Reglement wird im Herbst 2020 zusammen mit der Branche 2020
angepasst. Das geltende Proteinzahlungssystem wird ab Herbst 2020 angepasst, so dass für die Ernte 2021 eine neue
Lösung vorliegen wird.

Weitere Informationen


Die aktuellen Preise und Übernahmebedingungen sind abrufbar via www.bioaktuell.ch: Markt Ackerkulturen

Die Richtpreise für Knospe-Futtergetreide wurden bereits am 18. Mai 2020 festgelegt: Richtpreise für Knospe-Futtergetreide

18. Juni 2020
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