Richtpreise für Bio-Futtergetreide angepasst 2020

Anlässlich der Richtpreisrunde vom 18. Mai 2020 haben Produzentenvertreter,
Mischfutterhersteller und Importeure die Richtpreise für Knospe-Futtergetreide
angepasst. Bei Gerste, Hafer, Triticale, Futterroggen sowie beim Körnermais sinkt der
Richtpreis um zwei Franken, beim Futterweizen um drei Franken. Für Soja, Lupinen,
Eiweisserbsen und Ackerbohnen bleibt der Richtpreis unverändert.

Produzenten und Verarbeiter haben sich im Rahmen der Richtpreisrunde auf eine Anpassung der
Produzentenrichtpreise bei Knospe-Futtergetreide geeinigt. Die Übernahmebedingungen 2020
entsprechen den Bestimmungen des Branchenverbandes swiss granum.

Marktsituation Futtergetreide und tierische Bio-Produkte


Wie schon in den Vorjahren ist das inländische Angebot an Bio-Futtergetreide auch 2019 dank
zusätzlicher Betriebe und Ackerflächen gestiegen. Aus der Ernte 2019 konnten 34'173 Tonnen
Futtergetreide übernommen werden, was gegenüber 2018 einer Steigerung von rund 22 Prozent
gleichkommt. Der Anteil an inländischem Bio-Futtergetreide liegt jetzt bei
81 Prozent. Der Bedarf für Mischfutter ist im gleichen Zeitraum um 3,2 Prozent gestiegen.
Auch der Absatz Schweizer Bio-Produkte tierischen Ursprungs wie Milch, Fleisch und Eier ist
gewachsen. Die durch den gesteigerten Inlandanteil erhöhten Produktionskosten der Tierhalter lassen
sich allerdings nur schwer über höhere Verkaufspreise der Endprodukte wieder hereinholen. In den
Preisverhandlungen der Bio-Ackerbauern war deshalb Solidarität gegenüber den Bio-Tierhaltern nötig.

Massnahmen für Körnermais, Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen

Da bei Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen eine Vollversorgung möglich und auch beim Körnermais
eine hohe Inlandversorgung zu erwarten ist, wurden folgende Massnahmen beschlossen: Die Anpassung
der Richtpreise an die Erfordernisse des Marktes, eine Vermarktungssperre für Knospe-Importware der
betroffenen Getreidesorten ab dem 15. Juli 2020 sowie die eingeschränkte Vermarktung inländischer
Umstellware ab Ernte 2020 mit einem Rückbehalt auf den Richtpreis. Die Höhe des Rückbehalts resultiert
aus der Differenz zwischen konventionellem Preis und Bio-Richtpreis. Der Betrag wird bei einer
Überversorgung zur Deklassierung verwendet.

Förderung von Körnerleguminosen


Der Einsatz der Körnerleguminosen wird mit der Richtlinienverschärfung in der Wiederkäuerfütterung ab
2020 wichtiger. Deswegen wurde entschieden, Lupinen und Soja weiterhin mit CHF 35.-/dt zu fördern.
Auch wenn bei Eiweisserbsen und Ackerbohnen grosse Erntemengen erwartet werden, wurden bei
diesen Kulturen keine Einschränkungen eingeführt. Die Branche hat zugesichert, die gesamte Menge
dieser beiden Kulturen abzunehmen. Um den Absatz der Ackerbohnen zu fördern, wurde der Richtpreis
um CHF 3.-/dt gesenkt. Dies wird allerdings durch den Ausgleichsbeitrag von CHF 3.-/dt aus der
Leguminosenförderung ausgeglichen, sodass der Endpreis für den Produzenten auf dem Niveau des
Vorjahres bleibt.

Richtpreise für Knospe-Getreide 2020


Futtergetreide / Körnerleguminosen (in CHF/dt)
Futterweizen 83.00
Gerste 76.00
Hafer 62.00
Triticale 77.00
Körnermais 82.00
Eiweisserbsen 85.00 + 3.00 Ausgleichbeitrag = Total 88.00
Ackerbohnen 75.00 + 3.00 Ausgleichbeitrag = Total 78.00
Lupinen 94.00 +35.00 Förderbeitrag = Total 129.00
Soja 105.00 +35.00 Förderbeitrag = Total 140.00
Futterroggen 74.00
Mischkultur Körnerleguminose mit Getreide Preis gemäss gewichtetem Durchschnitt aus beiden Komponenten

Rückbehalt auf Inland-Futtergetreide

Auf sämtlichem Inland-Futtergetreide wird ein Rückbehalt von CHF 1.-/100 kg vom Richtpreis
abgezogen. Der Rückbehalt ist zweckgebunden und dient der Produktionsförderung der inländischen
Körnerleguminosen. Der Rückbehalt wird von den Sammelstellen eingezogen. Eine Importabschöpfung
auf dem Futtergetreide wird auch im Getreidejahr 20/21 nicht erhoben, um das Mischfutter nicht zu
verteuern.

Auswuchsgetreide

Weizen CHF 76.00 /100 kg (bei Fallzahl unter 120 s nach Absprache mit dem Abnehmer); Roggen:
CHF 74.00 /100 kg (bei grossen Mengen nach Absprache mit dem Abnehmer); Dinkel: CHF 54.00/
100 kg (bei grossen Mengen nach Absprache mit dem Abnehmer).

Anpassung Reglemente Futtergetreide und Förderung Körnerleguminosen


Bio Suisse hat zusammen mit den Branchenteilnehmern die Reglemente für Futtergetreide inhaltlich
angepasst. So wurden die Reglemente Bio-Futtergetreide und das Massnahmenkonzept Knospe-
Futtergetreide fusioniert. Neu gibt es noch zwei Reglemente anstatt drei:
- Reglement Bio-Futtergetreide
- Reglement zur Förderung von Körnerleguminosen
Ebenfalls neu wurden Sanktionen aufgenommen sowie die Rollen derjenigen, die nach dem Reglement
arbeiten, präzisiert. Zudem wurden die einzelnen Kapitel besser strukturiert. Weitere inhaltliche
Anpassungen des Reglements mit Blick auf die neuen Fütterungsrichtlinien der Wiederkäuer sowie zu
Massnahmen bei temporärem Überangebot sind bereits per Ende 2020 vorgesehen.

Aktuelle Preise und Übernahmebedingungen: Bio Aktuell

Weitere Informationen


David Herrmann, Medienstelle Bio Suisse, 061 204 66 46, david.notexisting@nodomain.comherrmann@bio-suisse.notexisting@nodomain.comch

20 maggio 2020
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