Fragen zu Label und Kontrolle

Die Bio-Richtlinien sind international unterschiedlich. Die Vorschriften von Bio Suisse sind sowohl im Anbau als auch in der Verarbeitung strenger und umfassender als die Vorschriften von EU-Bio. Die folgenden Anforderungen gelten nur bei der Knospe von Bio Suisse, bei EU-Bio nicht.

  • Der gesamte Betrieb wird biologisch geführt (Bei EU-Bio sind Teilbereiche möglich)
  • Strengere und detailliertere Bestimmungen zu Düngung, Fruchtfolge, Pflanzenschutzmitteln
  • Einschränkungen beim Heizen von Gewächshäusern
  • Kein Flugtransport
  • Importeinschränkungen: Nur was in der Schweiz nicht oder nicht genügend wächst, Vorzug Europa, Nachhaltigkeitskriterien
  • Bio Suisse Organic zertifizierte Betriebe im Ausland halten die Bio Suisse Richtlinien ein. Es gelten also gleiche bzw. gleichwertige Anforderungen wie für Bio Suisse Betriebe in der Schweiz
  • Gezielte Förderung der Biodiversität: mindestens 7 Prozent ökologische Ausgleichsflächen und mindestens 12 gezielte Fördermassnahmen aus einem Massnahmenkatalog
  • Einhaltung sozialer Anforderungen, Charta für Faire Handelsbeziehungen
  • Strenge produktspezifische Vorgaben zu Verarbeitungsverfahren und Zusatzstoffen
  • Sämtliche Lebensmittel und Zutaten in einem Bio-Produkt von Bio Suisse sind nach Knospe-Richtlinien zertifiziert (mit wenigen Ausnahmen, wenn eine Zutat nicht in Bio Suisse Knospe-Qualität erhältlich ist)
  • Vorgaben für Verpackungsmaterial
  • Richtlinien und Vorgaben zur Schädlingsbekämpfung in der Lagerhaltung und Verarbeitung

Die Unterschiede zwischen Bio Suisse und EU-Bio in der Übersicht

Ja, fast alle Naturaplan-Produkte von Coop sind mit der Knospe von Bio Suisse ausgezeichnet. Diese Bio-Produkte halten also die strengen Richtlinien der Bio Suisse ein. Dies gilt sowohl für inländische wie importierte Produkte. Auch die Anforderungen zur schonenden Verarbeitung sind somit eingehalten.

Mehr dazu finden Sie auf der Webseite von Coop Naturaplan.

 

Migros setzt seit 2022 bei Bio auf die Knospe. Mit der schrittweisen Umstellung auf die Knospe von Bio Suisse werden nicht nur die unverarbeiteten Produkte, sondern auch verarbeitete Produkte nach den Verarbeitungsrichtlinien von Bio Suisse hergestellt.

Demeter-Produzent:innen halten zusätzlich zu den Bio Suisse Richtlinien die Demeter-Vorschriften der biologisch-dynamischen Landwirtschaft und Verarbeitung ein. Sie nutzen die Energien aus der Natur und jene aus Präparaten zur Bodenverbesserung und Qualitätssteigerung. So achten sie etwa gezielt auf die positiven Wirkungen aus den wechselnden Stellungen von Sonne, Mond und Planeten zueinander.

Bestimmte Richtlinien von Demeter sind strenger als bei Bio Suisse. So ist das Enthornen der Kühe generell nicht erlaubt. Auch die Verarbeitung ist noch strenger geregelt. Hier sind noch weniger Zusatzstoffe und Verarbeitungsschritte zugelassen. Demeter-Milch darf zum Beispiel nicht homogenisiert und ultrahocherhitzt werden.

Die Demeter-Landwirt:innen orientieren sich am «landwirtschaftlichen Kurs», den Rudolf Steiner an Pfingsten 1924 in Koberwitz vorgetragen hat. Seither hat sich die biologisch-dynamische Landwirtschaft weiterentwickelt und wird heute weltweit praktiziert.

Kurzinfo: Unterschiede Knospe-Demeter 
Mehr dazu finden Sie auf der Webseite von Demeter.

  • Bio Suisse Knospe Schweiz und Bio Suisse Knospe Import
  • Coop Naturaplan Schweiz und Import (die allermeisten Produkte)
  • Migros Bio Schweiz (unverarbeitet)
  • Manor Bio Natur Plus Schweiz
  • KAG Freiland
  • Natura Beef Bio Schweiz
  • Weide Beef Bio Schweiz
  • Fidelio

Die Bio-Kontrollen werden von spezialisierten Kontrollunternehmen durchgeführt. In der Schweiz bieten vier Kontrollstellen ihre Dienste an: bio.inspecta AG, Bio Test Agro AG (BTA), Ecocert IMOswiss AG und ProCert Safety AG. Alle vier Unternehmen sind unabhängig und werden vom Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (METAS) akkreditiert.

Auf dem Landwirtschaftsbetrieb überprüft der Bio-Kontrolleur Feld und Stall. Der Zustand und die Anzahl der Tiere werden angeschaut, die Ställe besichtigt und vermessen. Anhand der Warenflusskontrolle wird zum Beispiel überprüft, ob das produzierte und allenfalls zugekaufte Bio-Futter für die Anzahl Hoftiere reicht. Das Stallprotokoll wird überprüft und sämtliche Einkäufe für den Betrieb werden gesichtet. So stellt der Kontrolleur fest, ob alle zugekauften Tiere, Futter- und Hilfsmittel die nach Bio Suisse Richtlinien verlangte Bio-Herkunft aufweisen. Auch das Pflanzenschutz- und Düngungsjournal werden kontrolliert.

Auf dem Feld wird die Fruchtfolge und die schonende Nutzung des Landes geprüft und ein Augenschein der Ackerbegleitflora genommen. Daran erkennt der geübte Kontrolleur, ob verbotene Mittel eingesetzt wurden.

In Verarbeitungsbetrieben überprüft der Kontrolleur vor allem den Warenfluss. Welche und wieviel Bio-Rohstoffe und Zutaten sind eingekauft worden, welche und wieviel verarbeitete Produkte haben das Unternehmen verlassen? Wie wird die Trennung der Warenflüsse gewährleistet und intern kontrolliert? Auch Rezepturen, Rückstände, GVO-Freiheit, Schädlingsbekämpfung oder Verpackung werden überprüft.
Nach der Kontrolle wird ein Kontrollbericht erstellt. Eine weitere Person überprüft gemäss dem Vier-Augen-Prinzip die Einhaltung der Anforderungen und erstellt den Zertifizierungsentscheid.
 

Mindestens einmal jährlich werden alle Produzent:innen, Bio-Verarbeiter:innen und Händler:innen von Bio-Produkten auf die Einhaltung der Vorschriften vor Ort kontrolliert. Die Zertifizierungsstelle muss bei mindestens zehn Prozent der Betriebe eine Zusatzkontrolle machen. Mindestens zehn Prozent aller Kontrollen müssen unangekündigt sein. Die Zertifizierungsstelle nimmt zudem bei fünf Prozent der Unternehmen Rückstandsproben und lässt diese untersuchen.

Falls es bei einer Kontrolle zu Beanstandungen kommt, werden Sanktionen vergeben und teils weitere, unangemeldete Nachkontrollen vorgenommen.

Bio-Lebensmittel sind die am besten kontrollierten Lebensmittel. Wo viel kontrolliert wird, werden auch Abweichungen entdeckt. Nicht jeder Verstoss führt jedoch zu einer Aberkennung. In einem Reglement sind die Sanktionen festgelegt, die nach Schweregrad des Verstosses abgestuft sind. Nur bei schweren und vorsätzlichen Verstössen sowie Betrug wird bekommt der Betrieb den Status als Bio-Betrieb aberkannt.

Wenn für ein bestimmtes Bio-Produkt die Bio Suisse Richtlinien nicht eingehalten wurden oder ein Verdacht darauf besteht, kann Bio Suisse auch die Vermarktung der betroffenen Chargen sperren oder verbieten.

Weltweit ist die Bio-Kontrolle genormt und entspricht deshalb den gleichen Prinzipien. Sämtliche Bio-Kontrollstellen unterstehen der staatlichen Aufsicht (ISO 65). Die zusätzlichen Vorgaben von Bio Suisse werden sowohl durch die Kontrolleure vor Ort als auch durch die jeweilige Zertifizierungsstelle überprüft.

Bio Suisse Lizenznehmer können importierte Bio-Produkte nur mit der Bio Suisse Knospe auszeichnen, wenn die ausländischen Hersteller und Verarbeiter des Produktes von Bio Suisse anerkannt sind und der Warenfluss vom Produzenten über alle Handelsstufen bis zum Schweizer Importeur eindeutig nachgewiesen wird.

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