Verarbeitungsgrundsätze

In den Bio Suisse Richtlinien sind die Grundsätze festgehalten, die bei der Verarbeitung von Knospe-Produkten gelten.

Detailliertere Angaben zu den wichtigsten Produktgruppen finden Sie in den "Weisungen zu den Richtlinien - Lizenznehmer und Hofverarbeiter". Diese Dokumente finden Sie unter Richtlinien und Merkblätter.

Über Änderungen informiert jedes Jahr die letzte Ausgabe der Zeitschrift bioaktuell.

Unsere wichtigsten Grundsätze

Für die Herstellung von Knospe-Produkten stammen die landwirtschaftlichen Rohstoffe grundsätzlich aus anerkannt biologischem Landbau. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, sind aber klar definiert.

Knospe-Produkte werden schonend hergestellt. Eine unnötige Verarbeitung ist nicht zugelassen. Die chemische Verarbeitung sowie Bestrahlung und Mikrowellen-Behandlung sind ausgeschlossen.

Auf die Verwendung von Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen wird, wenn immer möglich, verzichtet; es sei denn, der Einsatz dieser Stoffe ist technologisch unabdingbar. Die Stoffe müssen natürlichen Ursprungs sein, hergestellt ohne Anwendung von Gentechnologie.

Die für die Verarbeitung von Knospe-Produkten in Frage kommenden Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe sind im Anhang 3 der Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181) Teile A und B aufgeführt. Die Zulassung durch Bio Suisse erfolgt produktspezifisch.

Zur Verpackung sind möglichst umweltschonende Materialien zu verwenden. PVC und andere chlorierte Kunststoffe sind grundsätzlich verboten.

Weitere Infos zu ökologischen Verpackungen finden Sie hier.

Ein Knospe-Produkt soll die berechtigten Erwartungen erfüllen. Die Verarbeitung, die Aufmachung eines Produktes und die Anpreisungen auf der Verpackung sind deshalb von Bedeutung.

Teilen