Häufige Fragen (FAQ)

Betriebe, die Knospe-Produkte herstellen, werden mindestens einmal pro Jahr auf die Einhaltung der Bio Suisse Vorgaben kontrolliert. Biokontrollen werden von akkreditierten Kontroll- respektive Zertifizierungsstellen, die vom Bund für die Biokontrolle anerkannt sind, durchgeführt. Sind alle Vorgaben erfüllt, so stellt die Zertifizierungsstelle das Zertifikat für biologische Produkte aus. Die Knospe darf nur verwendet werden, wenn ein aktueller Knospe-Lizenzvertrag mit Bio Suisse vorliegt. Bioprodukte von Bio Suisse Lizenznehmern erhalten zusätzlich zum Zertifikat für biologische Produkte die Knospe-Urkunde.

Bio Suisse ist die Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen und Inhaberin des Knospe-Labels. bio.inspecta ist eine unabhängige, anerkannte Kontroll- und Zertifizierungsstelle für biologische Produkte

Weitere von Bio Suisse zugelassene Kontroll- und Zertifizierungsstellen finden Sie hier

Zwei Verträge, einen Knospe-Lizenzvertrag mit Bio Suisse und einen Kontroll- und Zertifizierungsvertrag mit einer Zertifizierungsstelle, brauchen Sie in zwei Fällen:

  • Wenn Sie Bio Suisse anerkannte Produkte importieren und handeln.
  • Wenn Sie Knospe-Produkte handeln und Ihr Firmenname oder Ihre Marke auf der Verpackung erscheint.

Keinen Lizenzvertrag mit Bio Suisse brauchen Sie, wenn Sie fertig verpackte von anderen mit Lizenz hergestellte Knospe-Produkte handeln ohne diese zu importieren und ohne, dass Ihr Firmenname oder Ihre Marke auf der Verpackung erscheint (Handel von fertig verpackter Ware unter dem Namen Ihres Lieferanten).

Wenn Ihr Produkt mit Bio gekennzeichnet sein soll, es sei denn, Sie erfüllen eine der Ausnahmen, die in der Bio-Verordnung Art. 2, Abs. 5bis aufgeführt sind.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Alle landwirtschaftlichen Zutaten, die nicht biologisch sein müssen, sind abschliessend im Anhang D der Verordnung des EVD für biologischen Landbau aufgeführt. Das sind sehr wenige und alle zusammengezählt, dürfen in einem Bio-Produkt maximal 5 % der landwirtschaftlichen Zutaten ausmachen.

Nein. Eine Bio Suisse Anerkennung für pflanzliche Produkte von ausländischen Betrieben erfolgt aufgrund der Überprüfung der kompletten Inspektionsunterlagen. Diese müssen Bio Suisse zur Prüfung der Gleichwertigkeit mit den Bio Suisse Richtlinien eingereicht werden.

Im Prinzip nicht. Nur Bio Suisse Lizenznehmer sind autorisiert, ihre Ware mit der Knospe auszuzeichnen. Andere Lieferanten müssen einen kompletten Warenflussnachweis vom Erzeuger bis zum Importeur liefern. Verbindliche Angaben zum Import sind bei Bio Suisse erhältlich.

Nein. Sie benötigen eine Einfuhrbescheinigung mit den Angaben zum Erzeuger sowie der Zertifizierungsnorm (z.B. Bioland Deutschland).

Bio Suisse arbeitet mit folgenden EU akkreditierten Kontrollstellen zusammen.

Bio Suisse behandelt sämtliche Angaben im Lizenzgesuch vertraulich. Solange ein Lizenzgesuch in Prüfung ist, ist auch dies vertraulich. Erst wenn das Gesuch bewilligt und der Anhang zum Lizenzvertrag von beiden Parteien unterzeichnet ist, wird das Produkt mit der Sachbezeichnung in die öffentliche Datenbank aufgenommen. Im Lizenzvertrag verpflichtet sich Bio Suisse vertraglich zur Vertraulichkeit.

Die Verwendung der Knospe ist in Form einer umsatzabhängigen Lizenzgebühr kostenpflichtig. Die Details sind in der Gebührenordnung zum Knospe-Lizenzvertrag geregelt. Die Kosten für die Kontrolle und Zertifizierung werden von den Kontroll- und Zertifizierungsstellen gemäss deren Tarifordnung in Rechnung gestellt. Die Prüfung von Lizenzgesuchen ist in der Regel kostenlos. Bei ausserordentlichen Aufwänden wird die Kostenaufteilung vorgängig mit dem Gesuchsteller abgesprochen. Die Prüfung von Import-Produkten zur Knospe-Auszeichnung wird dem Antrag stellenden Importeur nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Lizenzgesuche sollten Sie sicherheitshalber so früh wie möglich bei Bio Suisse einreichen: Qualitätssicherung bei Bio Suisse beginnt lange vor der eigentlichen Rezept- und Verfahrenskontrolle. In der Regel kann aber von 1 bis 2 Wochen ausgegangen werden, ab dem Zeitpunkt, ab dem uns alle Unterlagen vorliegen und alle Knospeanforderungen erfüllt sind. Lizenzgesuche, die von der Markenkommission Verarbeitung und Handel (MKV) beurteilt werden müssen, dauern länger.

Die MKV hat ca. fünf Sitzungen pro Jahr. Die Sitzungsdaten finden Sie in der Agenda.

Damit Lizenzgesuche sicher behandelt werden können, müssen sie mindestens 14 Arbeitstage vor der Sitzung bei der Bio Suisse Geschäftsstelle eintreffen.

Eine Übersicht finden Sie hier.

Das Wichtigste über die Knospe und ihre Verarbeitungsgrundsätze finden Sie hier

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Knospe und Bio kurz zusammengefasst finden Sie hier.

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