Ja zur Biodiversitätsinitiative

Die Vielfalt der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist in der Schweiz stark gefährdet. Eine Volksinitiative will sie besser schützen. Bio-Betrieben ist die Biodiversität wichtig. Deshalb leisten sie überdurchschnittlich viel dafür. Der Vorstand will die Initiative unterstützen. Der indirekte Gegenvorschlag wurde unterdessen vom Ständerat abgelehnt.

Der Zustand der Biodiversität in der Schweiz ist unbefriedigend. Die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind bedroht. Mit dem Rückgang der Artenvielfalt ist auch genetische Vielfalt verloren gegangen. Die Verluste halten auf allen drei Ebenen der Biodiversität an – genetische, Arten- und Ökosystem-Vielfalt.

Die Landwirtschaft nutzt das Land und prägt damit die Biodiversität vieler Lebensräume. So gäbe es ohne sie keine artenreichen Blumenwiesen. Aber: Die intensive Landnutzung mit Kunstdüngern und chemisch-synthetischen Pestiziden überleben viele Tiere und Pflanzen nicht.

Die Akademie der Naturwissenschaften sagt: Die heutigen Massnahmen zur Förderung der Biodiversität können die Auswirkungen der beeinträchtigenden Faktoren bei Weitem nicht ausgleichen. 

Bio-Betriebe leisten Überdurchschnittliches, befolgen strenge Richtlinien und weisen mit dem Biodiversitäts-Tool jährlich eine Vielzahl von Massnahmen aus.

Durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Kunstdünger, durch den schonenden Umgang mit dem Boden und durch eine vielfältige Fruchtfolge wirkt sich die biologische Bewirtschaftung nachweislich positiv auf die natürliche Vielfalt aus. Dies wird durch  viele wissenschaftliche Studien belegt.

Bio-Betriebe bewirtschaften in der Schweiz insgesamt überdurchschnittlich viele Biodiversitätsförderflächen (27 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche). Davon sind 15,1 Prozent als besonders wertvoll ausgewiesen. Nicht-biologische Betriebe weisen durchschnittlich 15,8 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf, wovon 7,1 Prozent besonders als besonders wertvoll taxiert sind.

Würden alle Betriebe der Schweiz biologisch bewirtschaftet, wäre das 30 Prozent-Flächenziel der Weltbiodiversitätskonferenz von Montreal (2022) schon fast erreicht.

Mit einem neuen Verfassungsartikel Art. 78a Landschaft und Biodiversität sollen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür sorgen, dass

  • die schutzwürdigen Landschaften, Ortsbilder, die Natur- und Kulturdenkmäler sowie die geschichtlichen Stätten bewahrt werden.
  • die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der Schutzobjekte geschont werden.
  • die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente zur Verfügung stehen.

Der Vorstand von Bio Suisse hat die Ja-Parole zur Biodiversitätsinitiative beschlossen.

Für Bio-Produzent:innen und Bio-Konsument:innen ist Biodiversität ein wichtiges Anliegen. Der Rückgang der wildlebenden Tiere und Pflanzen muss schnellstmöglich umgekehrt werden, sonst ist nicht nur die bäuerliche Existenz gefährdet.

Bio Suisse hat in der politischen Debatte wie Bundesrat und Nationalrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative unterstützt, weil dieser schnell und pragmatisch Wirkung gezeigt und auch Städte und Gemeinden eingebunden hätte. Leider wurde ein solcher im Dezember 2023 vom Ständerat abgelehnt.

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